Band 45: Eintrag vom  06. März 1843 (Nr. 301 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

In seiner heutigen Sitzung nahm der Stadtrath von denjenigen Vorschlägen Kenntnis, welche die Schul-Commission in der Darstellung vom 22. Februar courant gemacht hat, um mit dem hiesigen Progymnasium nach zwei Real-Klassen zu verbinden dadurch die Anstalt in eine solche Verfassung zu bringen, daß sie ihre bisherige Aufgabe als Vorbereitungsschule sich gelehrte

[Nächste Seite] Studien fortwährend erfüllt, zugleich aber auch den Erfordernissen einer wohl geordneten Realschule entspricht.

Mit lebhaftem Vergnügen erkennt der Stadtrath in diesen Vorschlägen eine auf Erweiterung des Unterrichtswesens hiesiger Stadt eingerichtete Verbesserung , wie solche durch die Anforderungen der gegenwärtigen Zeit geboten wird, und schon lange im Stillen der Gegenstand allgemeiner Wünsche in Stadt und Umgegend gewesen ist.

In der Überzeugung, daß die Bildung zweier Realklassen einem wirklich bestehenden Bedürfnisse abhelfe, und dieselbe mit der Zeit auch die Frequenz der Anstalt angemessen vermehren werde, ging der Stadtrath demnach unter allen Beziehungen mit der Schul-Commission einverstanden, zu folgenden Beschließungen über:

1° Nach dem Vorschlage der Schul Commission wird mit dem Anfange des Schuljahres 1843/44 für die zu bildenden zwei RealClassen ein eigener tüchtiger Lehrer an die Schule berufen, welcher vollkommene Kenntnis der französischen und englischen Sprache besitzen, und auch in der kaufmännischen Buchhaltung erfahren sein muß.

2° Zur Aufmunterung des Lehrerpersonales scheint auch dem Stadtrath eine Fixirung der Lehrgehälter, welche bisher zum Theil aus dem Schulgeld bestritten wurden, ganz zweckmäßig.

In Berücksichtigung der von dem Direktor aufgestellten achtjährigen Durchschnittsberechnung werden diese Gehälter demnach von 1843/44 an folgendermaßen fixirt und auf den städtischen Etat aufgenommen.

a) für den Direktor Meis auf 540 Thaler jährlich;

b) für jeden der Lehrer Loehrer, Blumberger, Gnosseks, und für den neu zu berufenden Lehrer auf 460 Thaler jährlich

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c) für den Lehrer Berghoff auf 395 Thaler jährlich;

d) für den dritten Caplan welcher den Religions-Unterricht ertheilt, wie bisher auf 100 Thaler;

e) für den Zeichenlehrer Dornbusch auf 250 Thaler jährlich und endlich

f) für den Gesanglehrer Hartmann wie bisher auf 125 Thaler jährlich. Auf Veranlassung der besondern Eingabe des Lehrer Berghoff vom 27. Feburar courant wurde demselben sodann noch außer der obigen Besoldung für die Haltung des sogenannten Silentium jährliche Gratifikation von 50 Thaler bewilligt.

3° Um die vermittelst Creirung der neuen Lehrstelle und der Feststellung der Gehälter für die Stadtkasse entstehende bedeutende Zubuße einigermaaßen zu compensiren, wird das Schul- geld, welches in der 4. Classe bisher 3 Thaler 5 Silbergroschen vierteljährig betrug auf 4 Thaler 5 Silbergroschen und jenes für die 1. 2. und 3. Classe, welches jetzt 3 Thaler 20 Silbergroschen beträgt, auf 4 Thaler 20 Silbergroschen per Vierteljahr festgestellt, welches Schulgeld jenem an andern Gymnasien gleich kömmt und daher eine Verminderung in dem Besuche der Anstalt nicht besorgen läßt. Das Schulgeld fließt in die Stadtkasse, wird aber wie bisher von dem Director, welcher damit einverstanden ist, erhoben und nebst namentlicher Liste alle Viertel Jahre an jene abgeliefert.

4° Von den in der Anstalt vorhandenen Räume wird ein Schulzimmer auf städtische Kosten eingerichtet, und sodann der vormals mäßige Betrag von 150 Thaler, welchen das Collegium für Reparaturen, Brand und Licht aus dem städtische Aerar jährlich erhält, auf 180 Thaler erhöht.

5° Die gegenwärtigen Anordnungen sollen einstweilen versuchsweise nur auf drei Jahre in Ausführung kommen, nach deren Ablauf der Stadtrath für den ungehofften Fall, daß die jetzt gehegten Erwartungen dadurch nicht entsprechen würde,

[Nächste Seite] die bisherige Einrichtung wieder einzuführen oder anderweite Bestimmungen zu treffen sich vorbehält.

actum ut supra