Auf den Antrag des Vorstandes des hiesigen Bürger-Schützen-Vereins vom 3. dieses Monats, daß demselben zur Deckung des Defizits vorig jähriger Rechnung ein Zuschuß aus der Stadt-Casse möge bewilligt werden, ist vom Stadtrathe nicht eingegangen worden.
Actum ut supra