Band 45: Eintrag vom  6. März 1843 (Nr. 305)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

In Bezug auf die Rentforderung des hiesigen Alexianer-Klosters beschloß der Stadtrath, nach angehörtem Gutachten des Advocat-Anwalts Camper zu Cöln, noch das Gutachten eines zweiten Rechtsgelehrten einzuziehen, indem auch in Aachen ähnliche Rentforderungen der dortigen Alexianer-Anstalt von der Gemeinde nicht anerkannt wurden, und als durch die Gesetze vom 21. August 1819 und 7. März 1822 niedergeschlagen betrachtet werden.

Actum ut supra