Band 45: Eintrag vom  18. Mai 1843 (Nr. 330 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nach Einsicht des Gutachtens, welches der r unterm 13. Mai courant abgegeben hat, tritt der Stadtrath der Meinung bei, daß die vor dem Rheinthore in der Nähe des Pfannenschuppens gelegene, früher öde, und jetzt von der Wittwe Gerhard Gilges seit einer Reihe von Jahren benutzte Grundparzelle eher Eigenthum der gedachten Wittwe Gilges, als der Gemeinde sei. Es wird daher auch nichts dabei zu erinnern gefunden, daß jene Parzelle, die ohnehin fast werthlos ist, auf den Namen der Wittwe Gilges im Cataster umgeschrieben, dagegen von letzterer die von der Stadt bisher entrichtete Grund- und Communalsteuer zurückerstattet werde.

Actum ut supra