Band 45: Eintrag vom  18. Mai 1843 (Nr. 329)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die Vorstellung verschiedener hiesigen Einwohner vom 3. Mai dieses Jahres, des Inhaltes, daß die Haltung einiger Zuchtstiere bei einem Ackerer auf Rechnung der Stadt

[Nächste Seite] wieder angeordnet werden möge, wurde dem Stadtrathe heute zur Berathung vorgelegt. Es kann der Stadtrath nicht verkennen, daß die Folgen der Lungenseuche, welche seit einigen Jahren in der Stadt fast einheimisch geworden, die Ackersleute von der Anschaffung von Zuchtstieren auf eigene Rechnung abhalten musste, und daß die Kuhbesitzer wegen der Deckung ihres Viehes dadurch in nicht geringe Verlegenheit gesetzt werden.

Diese Verhältnisse berücksichtigend nimmt der Stadtrath nicht Anstand, sich dahin auszusprechen, daß wieder wie früher, jedoch einstweilen nur auf drei Jahre, von Seiten der städtischen Casse ein jährlicher Zuschuß von achtzig Thalern für die Unterhaltung von zwei Zuchtstieren durch einen hiesigen Ackersmann bewilligt, diese Bewilligung jedoch an die Bedingung geknüpft werde, daß der Zuchtstierhalter nur ein Springgeld von drei Silbergroschen pro Kuh und nicht darüber erheben dürfe.

Actum ut supra