Band 45: Eintrag vom  4. Mai 1836 (Nr. 6)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Entschaedigung des Mühlenpächter Hermann Roettgen für eine beabsichtigte Einrichtung in der Mahlmühle am Oberthore.

Auf die Vorstellung des Mühlenpächters Hermann Roettgen, des Inhalts, daß ihm mittelß einer aus der Stadt-Kasse zu gewährenden Entschädigung gestattet werde, vor der städtischen Mühle am Oberthore eine neue Einrichtung zur Verfestigung des sogenannten obenhändischen Schwung und Vorschub [???hles] anzubringen, äußerte der Stadtrath, daß er gegen diese Verbesserung im Sinne des Art. 6. Der Pachtbedingungen, und mit Aufrechthaltung der sämmtlichen übrigen Bedingungen des PachtVertrages nichts zu erinnern habe, die nachgesuchte Entschädigung aber abgelehnt werden müsse.

Actum ut supra