Band 45: Eintrag vom  3. Mai 1837 (Nr. 73)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Beitrag für die ferne Anstalt zu Düsseldorf

Über die in Folge hoher Regierungs-Verfügung vom 9. Maerz dieses Jahres I. S. II N° 2868 an den Stadtrath gerichtete Frage: ob die Stadt den repartirten Beitrag für die IrrenAnstalt in Düsseldorf oder die jährlichen Zinsen davon mit 4 Prozenten einzuzahlen, entschlossen sei, wurde von demselben erklärt, daß er die letztere Alternative, nämlich die rentirliche Zinsenzahlung vorziehe.

Actum ut supra