Eintrag 9518. März 1841 Auf den Grund der Regierungsverfügung
vom 4. December vorigen Jahres I S. II N° 13570 wurde
die Anschaffung des Werkes: Anleitung für
die Polizei-Behörden zum vorschriftsmäßigen
Verfahren hinsichtlich des [unleserliches Wort] der Ver-
brecher von Hofrath von der Heyde auf städti-
sche Rechnung vom Stadtrathe genehmigt. A. u. s....
Eintrag 9618. März 1841 Zurückkommend auf seinen Beschluß vom 30. Mai vorigen Jahreserklärte der Stadtrath
in Folge der nähern Ein-
gabe der Unternehmer Zimmermann vom 20.
November anno posteriore, wie er ohne Rechts-Einräumung
und nur aus Rücksichte der Billigkeit nach-
geben wolle, daß demselben auf seine nachträg-
liche Forderung wegen Lieferung von Steinen zum
Brückenbau am Hessenthore die von der Bau-
Commission unterm 29. Mai vorigen Jahres bewilligte Summe
von 68 Thaler 2 Silbergroschen 7 pfennige aus der Bau-Casse ausge-
zahlt werde. Da in Folge hoher Regierungs-
Verfügung vom 20. Juni vorigen Jahres I S. III No° 3920
auf diesen Betrag jedoch bereits 12 Thaler 18 Silbergroschenangewiesen worden, so
reduzire sich gegen-
wärtig die Forderung des p. Zimmermann auf
55 Thaler 14 Silbergroschen 7 pfennige, deren Zahlung dazu zu leisten sei.
Jeder fernere Anspruch des p Zimmermann,und immanentliche auch der Anspruch auf Vergü-
tung der von dem leitenden Baubeamten
für das Sortiren der Steine seine Zeit mit
Recht in Abzug gebrachten 12 Thaler 15 Silbergroschen wurde
vom Stadtrathe entschieden zurückgewiesen
mit dem Zusatze, daß der p Zimmermann bei
Empfangnahme des oben bewiligten Betrages auf alle weitere Nachforderung förmlich
zu ver-
zichten habe. A. u. s....