In der heutigen Sitzung des Stadtraths wurde der von der Wohlthätigkeits-Commision aufgestellte Etat für das Jahr 1841 sorgfältig geprüft.
Einnahmen und Ausgaben, welche letztere nach einer dreijährigen Durchschnitts-Berechnung angelegt sind, führten im Allgemeinen zu keinen Erinnerungen.
Nur bemerkte der Stadtrath, daß der von der Gemeinde geforderte Zuschuß alljährlich sich vergrößern und so auf Tit V Art 4 der Einnahme pro 1841 ein Betrag von 3730 Thaler - mithin 180 Thaler mehr, als pro 1840 - in Anspruch genommen wurde. Wie genau nun der Stadtrath der Wohlthätigkeits-Commision die Mittel an die Hand giebt, dem freilich gestiegenen Bedürfnißen der Armen nach allen Richtungen hin gehörig begegnen zu können, so gestattet doch der Zustand des städtischen Aerar nicht eine größeren Betrag als 3650 Thaler zu bewilligen. Indem der Stadtrat daher den Zuschuß auf die gedachte Summe von 3650 Thaler Preussisch. Courant. zu beschränken bittet, muß es der Wohlthätigkeits-Commision überlassen bleiben, in irgend einem Theile der Ausgaben, wozu ins Besondere der in Art. 3. Tit. II. aufgeführte Betrag von 805 Thaler für Kleidungen Gelegenheit darbieten dürfte - solche Ersparniße eintreten zu lassen, welche diesen Ausfall von 80 Thaler zu decken im Stande sind.
A.u.s.