Eintrag 13612. Mai 1841Zu näherer Erörterung der Frage:
ob die spezielle Verwendung über die
Schiffahrt im Erft-Canale, und die Be-
nutzung des Krahnen nicht etwa Verän-
derungen oder Modificationen zu unter-
werfen sein möchte,
ernannte der Stadtrath heute ein aus den
Mitgliedern Heinrich
Thywissen, Arnold TillmannJacob Le Hann,
Johann Baptist Ibels und Michael Frings
beste-
hendes Comite, welches sich demnach mit diesem
Gegenstande beschäftigen und darüber in
einer der folgenden Sitzungen seine Ansichten
mittheilen wird. A. u. s....
Eintrag 13712. Mai 1841Nach Einsicht der Allerhöchsten Cabinets-Order
vom 19. October
1836 / Gesetzsammlung von 1836
N° 20:/ welche die Bestimmung enthält, daß der
für die Benutzung des Erft-Canals festgesetzte
Gebühren Tarif von 5 zu 5 Jahren einer Revi-
sion und Regulirung vorbehalten bleibe, sprach der Stadtrath die ehrerbietigste Bitte
aus, daß der gedachte Tarif auch nach dem
19. October
dieses Jahres als dem Ablaufe jenes Zeit-
raumes in allen seinen Theilen unverändert
fortbestehen möge, indem die bisherigen Er-
fahrungen dessen vollkommene Zweckmäßig-
keit dargethan haben. A. u. s....