Band 45  : Seite 149

  • Eintrag 13612. Mai 1841Zu näherer Erörterung der Frage: ob die spezielle Verwendung über die Schiffahrt im Erft-Canale, und die Be- nutzung des Krahnen nicht etwa Verän- derungen oder Modificationen zu unter- werfen sein möchte, ernannte der Stadtrath heute ein aus den Mitgliedern Heinrich Thywissen, Arnold TillmannJacob Le Hann, Johann Baptist Ibels und Michael Frings beste- hendes Comite, welches sich demnach mit diesem Gegenstande beschäftigen und darüber in einer der folgenden Sitzungen seine Ansichten mittheilen wird. A. u. s....
  • Eintrag 13712. Mai 1841Nach Einsicht der Allerhöchsten Cabinets-Order vom 19. October 1836 / Gesetzsammlung von 1836 N° 20:/ welche die Bestimmung enthält, daß der für die Benutzung des Erft-Canals festgesetzte Gebühren Tarif von 5 zu 5 Jahren einer Revi- sion und Regulirung vorbehalten bleibe, sprach der Stadtrath die ehrerbietigste Bitte aus, daß der gedachte Tarif auch nach dem 19. October dieses Jahres als dem Ablaufe jenes Zeit- raumes in allen seinen Theilen unverändert fortbestehen möge, indem die bisherigen Er- fahrungen dessen vollkommene Zweckmäßig- keit dargethan haben. A. u. s....