Eintrag 10512. Mai 1841In Folge der von Königlich Hochlöblicher Regie-
rung in dem Rescripte vom 16. Februar courant I S. II
N° 1889 angeregten Mieth-Entschädigung für den
evangelischen Pfarrer ließ der Stadtrath sich
gerne bereit finden, bei diesen ursprünglich
auf 78 Thaler 22 Silbergroschen 6 Pfennige festgestellt gewesenen
und später auf 100 Thaler verstärkten Entschädigung
auch ferner eine angemessene Erhöhung eintre-
ten zu lassen. Da nun der Pfarrer Pütz an-
gegangenen Erkundigungen zufolge für die
früher pachtweise von ihm benutzte Wohnung
eine Miethe von 110 Thaler entrichtet hat, so wurde
die vom 1. Juli courant an zu gewährende Entschädi-
gung vom Stadtrathe auf Einhundert und zwan-
zig Thaler bestimmt. A. u. s....
Eintrag 10612. Mai 1841In Verfolg der frühern Beschließung über die
Anstellung eines dritten Feldhüter für die hiesi-
ge Bürgermeisterei wurde der Wilhelm Mucken-
haupt vom Stadtrathe gewählt, um in jener
Eigenschaft der Königlich Hochlöblichen Regierungzur Bestätigung vorgeschlagen zu
werden.
Verläufig sei derselbe jedoch nur auf ein Jahr versuchsweise anzustellen. A. u. s....