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  • Eintrag 13812. Mai 1841In Folge der von Königlich Hochlöblicher Regie- rung in dem Rescripte vom 16. Februar courant I S. II N° 1889 angeregten Mieth-Entschädigung für den evangelischen Pfarrer ließ der Stadtrath sich gerne bereit finden, bei diesen ursprünglich auf 78 Thaler 22 Silbergroschen 6 Pfennige festgestellt gewesenen und später auf 100 Thaler verstärkten Entschädigung auch ferner eine angemessene Erhöhung eintre- ten zu lassen. Da nun der Pfarrer Pütz an- gegangenen Erkundigungen zufolge für die früher pachtweise von ihm benutzte Wohnung eine Miethe von 110 Thaler entrichtet hat, so wurde die vom 1. Juli courant an zu gewährende Entschädi- gung vom Stadtrathe auf Einhundert und zwan- zig Thaler bestimmt. A. u. s....
  • Eintrag 13912. Mai 1841In Verfolg der frühern Beschließung über die Anstellung eines dritten Feldhüter für die hiesi- ge Bürgermeisterei wurde der Wilhelm Mucken- haupt vom Stadtrathe gewählt, um in jener Eigenschaft der Königlich Hochlöblichen Regierungzur Bestätigung vorgeschlagen zu werden. Verläufig sei derselbe jedoch nur auf ein Jahr versuchsweise anzustellen. A. u. s....