Eintrag 10714. Mai 1841 Über den Antrag des Verwaltungs-Rathes der
Neuß-Düsseldorfer Dampfschiffahrts-Gesellschaftvom 6. dieses Monats vernommen, erklärte
der Stadt-
rath, daß die Benutzung des Erft-Canales zum
Zwecke jener Dampfschiffahrt von seiner Seite ge-
nehmigt werde, jedoch unter dem ausdrücklichen
Vorbehalte, daß die Gesellschaft sich denjenigen Bedingungen und Stipulationen unterwerfe,
welche zwischen ihr und der Stadt vor der Aus-
führung des Unternehmens noch näher festzu-
stellen sind. A. u. s....