Band 45  : Seite 152

  • Eintrag 14312. Mai 1841Nach Einsicht der Vorstellung mehrer hiesiger Einwohner vom 12. dieses Monats, und in Berücksich- tigung, daß die unterm 21. April courant festge- stellten Modificationen über den Weid- gang der Kühe bei manchem der Viehbesitzer eine längere Vorbereitung auf diese Ände- rung wünschenswerth machen mögen, be- schloß der Stadtrath, die Ausführung der ge- dachten Maaßregel erst mit dem Jahre 1842 eintreten zu lassen, wonach also der Weid- gang gegen die bisherige Gebühr von zwei Thalern von jeder Kuh in diesem Jahre noch Statt finden wird. A. u. s....
  • Eintrag 14412. Mai 1841Als an der zur Verhandlung der gegenwär- tigen Sache betheiligt, trat Stadtrath Jacob Heinrich Hüsgen ab....
  • Eintrag 14512. Mai 1841Nachdem der Gerber Jacob Hüsgen durch ausgestellten Revers vom 10. dieses Monats förmlich erklärt hat, daß er durch die Einlage der Balken in dem Thurm am Oberthore durchaus kein Recht begründen wolle, und erbötig sei, die Balken jederzeit zurückzunehmen, sobald dieses von der Stadt gefordert werde, wo- durch also die Rechte der Stadt vollkommen sicher gestellt sind, beschloß der Stadtrath in Rückblick auf sein Berathungs-Protocoll vom 17. Juli 1839. die Sache nun vor der Hand auf sich beruhen zu lassen. A. u. s....