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  • Eintrag 2037. März 1842Nachdem das Gesuch des hiesigen Handlungshauses Heinrich Thywissen und Sohn wegen Eigenthümli- cher Übertragung des hinter den Gebäulichkei- ten desselben belegenen städtischen Walles in mehren vorherigen Conferenzen, und insbesondre auch durch ein aus der Mitte des Stadrathes gewähltes Comite berathen und discutirt worden, so legte der Bürgermeister den nach den festge- stellten Vereinbarungen mit dem gedachten Handlungshause unterm 3. dieses Monats abgeschlossene Tausch-Contract dem versammelten Stadtra- the heute zur Einsicht vor. Der Stadtrath, welcher den Vertrag nach, den von ihm ausgesprochenen Ansichten aufge- stellt findet und in Erwägung zog, daß die Gemeinde für die theilweise Abtretung des Wal- les durch dasjenige, was das Handlungshaus Heinr Thywissen und Sohn zu künftiger Wieder herstellung der Straße von der Oberstraßenach der Erft, von seinem Eigenthum abgiebt durch die übrigen Stipulationen ein Aequivalent erlangen, nahm keinen Anstand, den ihm vorgeleg- ten Tausch-Contract, wie hierdurch geschieht in allen seinen Theilen zu genehmigen, jedoch mit dem in dem notariellen Arte aufzunehmenden Zusatze, daß das Handlungshaus Heinrich Thywissen und Sohn binnen drei Jahren das erworbene Grundstück Lit. A auf eine Höhe von dreißig Fuß Düsseldorfer Pegel auf seine alleinige Kosten mit einer Mauer zu umgeben habe, welche die nöthige Stärke und Festig- keit darbietet, daß sie dem Drucke eines Weges von einer Höhe von sechs und zwanzig Fuß Düssel- dorfer Pegel den nöthigen Wiederstand zu leisten vermag, wenn nämlich die Stadt diesen Weg für die Folge anzulegen für gut findet. Actum ut supra...