Eintrag 2037. März 1842Nachdem das Gesuch des hiesigen Handlungshauses
Heinrich Thywissen und Sohn wegen Eigenthümli-
cher Übertragung des hinter den Gebäulichkei-
ten desselben belegenen städtischen Walles in
mehren vorherigen Conferenzen, und insbesondre
auch durch ein aus der Mitte des Stadrathes
gewähltes Comite berathen und discutirt worden,
so legte der Bürgermeister den nach den festge-
stellten Vereinbarungen mit dem gedachten
Handlungshause unterm 3.
dieses Monats abgeschlossene
Tausch-Contract dem versammelten Stadtra-
the heute zur Einsicht vor. Der Stadtrath, welcher den Vertrag nach,
den von ihm ausgesprochenen Ansichten aufge-
stellt findet und in Erwägung zog, daß die
Gemeinde für die theilweise Abtretung des Wal-
les durch dasjenige, was das Handlungshaus
Heinr Thywissen und Sohn zu künftiger Wieder
herstellung der Straße von der Oberstraßenach der Erft,
von seinem Eigenthum abgiebt durch die übrigen Stipulationen ein Aequivalent
erlangen, nahm keinen Anstand, den ihm vorgeleg-
ten Tausch-Contract, wie hierdurch geschieht in
allen
seinen Theilen zu genehmigen, jedoch mit dem in dem
notariellen Arte aufzunehmenden Zusatze, daß
das Handlungshaus Heinrich Thywissen und Sohn
binnen drei Jahren das erworbene Grundstück
Lit. A auf eine Höhe von dreißig Fuß Düsseldorfer
Pegel auf seine alleinige Kosten mit einer Mauer
zu
umgeben habe, welche die nöthige Stärke und
Festig-
keit darbietet, daß sie dem Drucke eines Weges
von einer Höhe von sechs und zwanzig Fuß Düssel-
dorfer Pegel den nöthigen Wiederstand zu leisten
vermag, wenn nämlich die Stadt diesen Weg für
die Folge anzulegen für gut findet. Actum
ut supra...