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  • Eintrag 2047. März 1842Auf die Eingabe der Bewohner der Oberstraße vom 27. November vorigen Jahres bemerkte der heute versammelte Stadtrath, daß durch den zwischen der Stadt und dem Handlungshause Heinrich Thywissen & Sohn unterm 3. dieses Monats abgeschlossenen Tausch-Contract der vor- geschlagenen Wiederherstellung der neuen Straße von der Brückstraße nach der Erft von Seiten der Gemeinde aller mögliche Vorschub geleistet sei, und demnach, wenn die Benutzung jener Straße sich in Folge der einstiger Fortsetzung der Schiff- barmachung der Erft als Bedürfniß herausstelle, die Bekiesung respective Bepflasterung der- selben lediglich den Unterzeichnern der obigen Vorstellung überlassen bleiben müsse. Actum ut supra...
  • Eintrag 2057. März 1842Unter billiger Berücksichtigung der außerordent- lichen Bemühungen, welche dem Verwalter Rosellenim Jahre 1841 dadurch zugefallen, daß die hie- sige Leih-Anstalt wegen der einstweiligen Sus- pension der Geschäfte des Leihhauses in Düs- seldorf von dem letztere Orte aus sehr häufig benutzt wurde, und in Betrachtung, daß die dies- seitige Einnahme des Leihhauses in verflossenen Jahre auf die Summe von 31822 Thalern 2 Silbergroschen 2 Pfennige ge- stiegen ist, nahm der Stadtrath kein Bedenken, dem gedachten Leihhaus-Verwalter in Rück- blick auf seine Beschließung vom 6. Mai 1840, und das Rescript der Königlichen Regierung vom 17. nämlichen Monates I L.II N° 5834 für das Jahr 1841 eine aus dem Extraordinario der Leihhaus- Casse zu bestreitende Renumeration von Ein- hundert fünfzig Thalern hierdurch zu bewilligen. Es wird jedoch wiederholt bemerkt, daß aus der gegenwärtigen Bewilligung keine Rech- -te auf ähnliche Zugeständnisse für die Zukunft gefolgert werden können. Actum ut supra...