Eingesehen die Verhandlung des GemeindeRathes zu Zons vom 7. April dieses Jahres. und die hohe Regierungs-Verfügung vom 6. Mai courant I. II A N° 6394 erklärte der Stadtrath von Neuhs, daß er die hiesige unter Garantie der Stadt bestehende Sparcasse, ungetrennt für sich zu erhalten wünsche, und daher der Antrag der Gemeinde Zons an letzteren Orte eine mit dieselben in Verbindung zu bringende Filial-Sparcasse zu errichten, seiner Seits ablehnen müsse. Der Stadtrath bemerkte noch, daß die Begründung einer solchen Filial-Sparcasse in Zons, unter den von dem hiesigen Bürgermeister-Amte in dem Berichte vom 4. Februar 1841 N° 487erörterte Verhältnissen, die er als ganz richtig anerkenne, ohnehin nicht lohnend erscheine, und als ein Bedürfnis der dortigen Gegend nicht angesehen werden könne,
[Nächste Seite] zumal derselben die mit keinen Beschwernissen verknüpfte Benutzung der hiesigen Sparcasse stets offen stehe.A. u. s.