Eintrag 2067. März 1842Nach Einsicht der Eingabe des Taxator Wickelam hiesigen Leihhause
vom 20. December vorigen Jahres, bemerk-
te der Stadtrath, daß, nachdem die Besoldung
desselben unterm 21.
December 1839 bereits auf
150 Thalern erhöht
worden, auf eine weitere feststehen-
de Vermehrung des Gehaltes nicht eingegangen
werden könne. Inzwischen fand der Stadtrath es billig, daß
dem p Wickel für
die seit einiger Zeit angewach-
sene Geschäfte für das Jahr 1841 einen Remune-
ration von fünfzig Thalern bewilligt werde.
Ob und in wiefern einen ähnliche Gratification
auch für die künftigen Jahre eintreten solle, wird
der Stadtrath bei der jedes maligen Rechnungs-
lage nach dem Geschäfts-Umschlage ermessen
und beschließen. Actum
ut supra...