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  • Eintrag 2107. März 1842Nach Einsicht der Eingabe des Taxator Wickelam hiesigen Leihhause vom 20. December vorigen Jahres, bemerk- te der Stadtrath, daß, nachdem die Besoldung desselben unterm 21. December 1839 bereits auf 150 Thalern erhöht worden, auf eine weitere feststehen- de Vermehrung des Gehaltes nicht eingegangen werden könne. Inzwischen fand der Stadtrath es billig, daß dem p Wickel für die seit einiger Zeit angewach- sene Geschäfte für das Jahr 1841 einen Remune- ration von fünfzig Thalern bewilligt werde. Ob und in wiefern einen ähnliche Gratification auch für die künftigen Jahre eintreten solle, wird der Stadtrath bei der jedes maligen Rechnungs- lage nach dem Geschäfts-Umschlage ermessen und beschließen. Actum ut supra...