Eintrag 24113. Juli 1842Auf den Grund hoher Regierungs Verfügung vom
8. Juli oben I
Seite IV No. 3060 wurde der Stadtrath
von Neuhs über den Verpflegungs Modus der
Truppen bei der bevorstehenden großen Übung in
seiner Äußerung nochmal vernommen. Der Stadtrath ersieht aus diesem Rescripte,
daß die bisher von ihm vorgezogene Verpfle-
gung durch Beziehung von Victualien aus dem
Magazin mit mancherlei Schwierigkeiten und
Weitläufigkeiten verknüpft, und eine weit con-
centrirtere Dislocation nöthig machen werde.
Zu vorderst darf der Stadtrath zu richtiger
Beurtheilung seiner diesfalligen bisherigen
Beschließungen der Oberbehörde die ehren ki?
tage Bemerkung nicht vorenthalten, daß er in
seiner Eigenschaft als Organ der Gemeinde eine
andre Äußerung nicht abgeben konnte; indem
nach der in dieser Angelegenheit ursprünglich
ergangenen Verfügung den zu Rathe gezo-
genen Einwohnern die freie Wahl zwischen
beiden Verpflegungs-Arten gelassen war, die
ungetheilte Meinung derselben sich aber für Verpflegung durch Beziehung der Victualien
aus königlichen Magazinen ausgesprochen, und
er daher aufgehört haben würde, der treue Aus-
druck der Gesinnungen der Stadt zu sein, wenn
er unter solchen Umständen eine dem allgemeinen
Wunsche der Einwohner entgegen gesetzte Erklä-
rung abgegeben hätte. Um indessen dem Wunsche der Oberbehörde
bei den jetzt vorgetragenen nähern Verhältnissen
zu entsprechen, und eine sonst unvermeidliche
concentrirtere Dislocation der Truppe zu
umgehen, glaubt der Stadtrath sich nun eben-
falls für die Natural-Verpflegung durch
die Quartierträger gegen die festgesetzten
EntschädigungsSätze von 3 respective 4
Silbergroschen
aussprechen zu müssen. Actum ut
supra...