Auf den Antrag von Johann Heinrich und Johann Lapp von 22. October obigen beschloß der Stadtrath, daß die von denselben in Eigenthum nachgesuchten, jetzt öde liegenden Parzellen am Pfannschuppen, in einem Flächen Inhalte von Sechs und Vierzig Ruthen Zwanzig Fuß Preussisch öffentlich an den Meistbietenden veräußert werden.
Actum ut supra