Eintrag 24213. Juli 1842Nachdem der zweijährige Zeitraum, für welche
die unterm 14. April
1840 gewählten beide Adminis-
tratoren der Sparkasse: Stadtrath Michael Fringsund Kaufmann Caspar Thywihsen zu Folge
§. 12.
des Statuts vom 3. Mai
1839 zu fungiren berufen
worden sind, schon abgelaufen ist, so wurde der
Stadtrath in heutiger Sitzung veranlaßt, zu neuer
Wahl zu schreiten. Da nach Inhalt des Statuts die ausscheiden-
den Administratoren wieder wählbar sind, und
der Stadtrath nur Ursache hat, mit deren Dienst-
leistungen zufrieden zu sein, so wurden die
Obengenannten für die nächsten zwei Jahre
in ihrer Eigenschaft bestätigt. Actum ut
supra Gleich wie solches pro
1841 durch Verhandlung
vom 21. August v. J. beschlossen worden, so
ge-
nehmigte der Stadtrath auch, daß für das
laufende Jahr zur Bestreitung der currenten
Ausgaben augenblicklich ein Capital von Zwei-
tausend Thalern für die Stadt aufgenommen
werde, welches Capital sodann aus den im Novem-
ber eingehenden Grasverkaufsgeldern gleich wie-
der zu ersetzen ist. Die davon zu entrichtenden
Zinsen werden selbstredend ebenfalls auf die
Stadt
Casse übernommen. Actum ut
supra...