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  • Eintrag 24213. Juli 1842Nachdem der zweijährige Zeitraum, für welche die unterm 14. April 1840 gewählten beide Adminis- tratoren der Sparkasse: Stadtrath Michael Fringsund Kaufmann Caspar Thywihsen zu Folge §. 12. des Statuts vom 3. Mai 1839 zu fungiren berufen worden sind, schon abgelaufen ist, so wurde der Stadtrath in heutiger Sitzung veranlaßt, zu neuer Wahl zu schreiten. Da nach Inhalt des Statuts die ausscheiden- den Administratoren wieder wählbar sind, und der Stadtrath nur Ursache hat, mit deren Dienst- leistungen zufrieden zu sein, so wurden die Obengenannten für die nächsten zwei Jahre in ihrer Eigenschaft bestätigt. Actum ut supra Gleich wie solches pro 1841 durch Verhandlung vom 21. August v. J. beschlossen worden, so ge- nehmigte der Stadtrath auch, daß für das laufende Jahr zur Bestreitung der currenten Ausgaben augenblicklich ein Capital von Zwei- tausend Thalern für die Stadt aufgenommen werde, welches Capital sodann aus den im Novem- ber eingehenden Grasverkaufsgeldern gleich wie- der zu ersetzen ist. Die davon zu entrichtenden Zinsen werden selbstredend ebenfalls auf die Stadt Casse übernommen. Actum ut supra...