In Bezugnahme auf die hohe RegierungsVerfügung vom 16. October obigen I. S. II C N° 16857 genehmigt der Stadtrath, daß die von dem Hofrathe von der Heyde in Magdeburg, herausgegebene Schrift: "Polizei-Strafgewalt" auf Kosten der städtischen Aerar angeschafft werde.
Actum ut supra
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