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  • Eintrag 2554. Juli 1842Nachdem der Bau-Alignements Plan hiesiger Stadt in Folge der Verfügungen Königlich Hochlöbli- cher Regierung vom 17. November 1841 I S. III N° 6486 und vom 30. März 1842 I S. III N° 1847, nach vorgän- giger Bekanntmachung, zu allgemeiner Einsicht der Betheiligten offen gelegen, und die dagegen ein- gekommenen Reclamationen einem aus der Mitte des Stadtrathes gewählten Comite zur Untersuchung und Begutachtung mit Zuziehung des Landbau-Inspector Walger übergeben wurden, so wurde die von jenem Comite unterm 4. Juli courant über jenes Geschäft aufgenommene Verhandlung dem versammelten Stadtrathe heute vorgelegt. Der Stadtrath prüfte nun auch seiner Seits die gegen den Plan eingegangenen Reclamationen, so wie die zu deren Abhülfe von dem Comite gemachten Vor- schläge, und erklärten sich, nach sorgfältiger Erwägung allen Punkte, mit den in der erwähnten Verhandlung aufgestellten Anträgen, in allen Beziehungen, ein- verstanden. Zu mehrerer Deutlichkeit fügt der Stadtrath jedoch noch die spezielle Bemerkung hinzu, daß die in den Quartieren XXII., XXIV. und XXX. in dem Projekte gezeichneten Straßen-Verbindungen, jene unmittelbar längs der Erft nicht ausgeschlossen, als überflüßig ganz wegfallen mögen, wogegen die Beibehaltung der in jenen Quartieren jetzt bestehenden Wege-Verbindungen unerläßlich sei, indem sonst die Gartenbesitzer ihr Eigenthum nicht würden bereichen können. Der Stadtrath bittet nunmehr, den Aligne- ments Plan nach den vorgetragen Wünschen und Ansichten feststellen zu lassen, damit nach Anlei- tung desselben für die Folge die Statt finden- den Bauten vorgenommen werden, und ein regelmäßiges Ineinandergreifen eintrete. Actum ut supra...