Eintrag 2554. Juli 1842Nachdem der Bau-Alignements Plan hiesiger
Stadt in Folge der Verfügungen Königlich Hochlöbli-
cher Regierung vom 17.
November 1841 I S. III N° 6486
und vom 30. März
1842 I S. III N° 1847, nach vorgän-
giger Bekanntmachung, zu allgemeiner Einsicht der
Betheiligten offen gelegen, und die dagegen ein-
gekommenen Reclamationen einem aus der Mitte
des Stadtrathes gewählten Comite zur Untersuchung
und Begutachtung mit Zuziehung des Landbau-Inspector
Walger übergeben wurden, so wurde die
von jenem Comite unterm 4.
Juli courant über jenes
Geschäft aufgenommene Verhandlung dem
versammelten Stadtrathe heute vorgelegt. Der Stadtrath prüfte nun auch seiner Seits
die
gegen den Plan eingegangenen Reclamationen, so wie
die zu deren Abhülfe von dem Comite gemachten Vor-
schläge, und erklärten sich, nach sorgfältiger
Erwägung
allen Punkte, mit den in der erwähnten Verhandlung
aufgestellten Anträgen, in allen Beziehungen, ein-
verstanden. Zu mehrerer Deutlichkeit fügt der Stadtrath
jedoch noch die spezielle Bemerkung hinzu, daß
die in den Quartieren XXII., XXIV. und XXX. in dem
Projekte gezeichneten Straßen-Verbindungen, jene
unmittelbar längs der Erft
nicht ausgeschlossen,
als überflüßig ganz wegfallen mögen, wogegen
die Beibehaltung der in jenen Quartieren jetzt
bestehenden Wege-Verbindungen unerläßlich sei,
indem sonst die Gartenbesitzer ihr Eigenthum nicht
würden bereichen können. Der Stadtrath bittet nunmehr, den Aligne-
ments Plan nach den vorgetragen Wünschen und
Ansichten feststellen zu lassen, damit nach Anlei-
tung desselben für die Folge die Statt finden-
den Bauten vorgenommen werden, und ein regelmäßiges Ineinandergreifen eintrete. Actum
ut supra...