Band 45  : Seite 299

  • Eintrag 3056. März 1843In Bezug auf die Rentforderung des hiesigen Alexianer-Klosters beschloß der Stadtrath, nach angehörtem Gutachten des Advocat-AnwaltsCamper zu Cöln, noch das Gutachten eines zweiten Rechtsgelehrten einzuziehen, indem auch in Aachenähnliche Rentforderungen der dortigen Alexia- ner-Anstalt von der Gemeinde nicht anerkannt wurden, und als durch die Gesetze vom 21. August 1819 und 7. März 1822 niedergeschlagen betrachtet werden. Actum ut supra...
  • Eintrag 3066. März 1843Auf den Antrag des Vorstandes des hiesigen Bürger-Schützen-Vereins vom 3. dieses Monats, daß demselben zur Deckung des Defizits vorig jähri- ger Rechnung ein Zuschuß aus der Stadt-Casse möge bewilligt werden, ist vom Stadtrathe nicht eingegangen worden. Actum ut supra...