Eintrag 23124. März 1843 In Bezug auf die Rentforderung des hiesigen
Alexianer-Klosters beschloß der Stadtrath,
nach angehörtem Gutachten des Advocat-AnwaltsCamper zu Cöln, noch das Gutachten eines
zweiten
Rechtsgelehrten einzuziehen, indem auch in Aachenähnliche Rentforderungen der dortigen
Alexia-
ner-Anstalt von der Gemeinde nicht anerkannt
wurden, und als durch die Gesetze vom 21. August
1819 und 7. März 1822 niedergeschlagen betrachtet
werden. Actum ut supra...
Eintrag 23224. März 1843 Auf den Antrag des Vorstandes des hiesigen
Bürger-Schützen-Vereins vom 3. dieses Monats, daß
demselben zur Deckung des Defizits vorig jähri-
ger Rechnung ein Zuschuß aus der Stadt-Casse
möge bewilligt werden, ist vom Stadtrathe
nicht eingegangen worden. Actum ut supra...