Eintrag 31911. Mai 1843Die Verfügung des Königlich hohen Ministerium des Innern
vom 20. März dieses Jahres, den Salzverkauf
betreffend, wurde heute dem Stadtrath zur
Äußerung vorgelegt. Nach gepflogener Berathung
bemerkte derselbe, wie hier, wo eine eigene
Salz-Factorei bestehe, und auch die große Zahl
der SalzVerkäufer vermöge der dadurch
eintretende Concurrenz immer angemessene
Preise sichern, das Bedürfniß zur Errichtung
einer besondern Verkaufsstelle auf Rechnung
der Gemeinde sich nicht offenbare. In Ansehung
der Art des Verkaufs war der Stadtrath der
Meinung, daß es besonders für den geringen
Consumenten vortheilhafter erscheine, das Salz,
wie es hier üblich sei, nach dem Gewicht, als nach
dem Gemäß zu verkaufen, und etwaigen Miß-
brauchen durch Anfeuchtung auf polizeilichem
Wege entgegengewirkt werden müsse. Schließ-
lich bemerkte der Stadtrath noch, daß hier überall
schon das Salz pro Pfund zu Einem Silbergroschen von den
Kleinhandlern verkauft werde. Actum ut supra...