Eintrag 31711. Mai 1843Auf die Namens des Wilhelm Mathias Ther-
katz eingegebene Vorstellung des Kreisbaumei-sters
Hermkes vom 5. Mai dieses Jahres erklärte
der Stadt-
rath, nach vorher stattgefundener Local-Besichti-
gung, daß dem Erstern die Fortsetzung des Baues
am Rheinthore, wie er jetzt begonnen, in
bean-
tragter Weise gestattet werden könne, indem
dadurch der Fahrweg nicht beeinträchtigt werde,
und auch die Wallstraße diejenige Breite behalte,
welche durch den Art. 5 des Kaufvertrages vom
14. August 1841
festgestellt sei. Da der [Herr] Therkatz sich jedoch eine willkühr-
liche Abweichung von der durch jenen Ver-
trag bestimmten Baulinie erlaubt habe, so
sei er angehalten, entweder diese letztere
Baulinie zu befolgen, oder aber für die will-
kührliche Abweichung eine Summe von Zehn
Thalern an die Ort-Armen-Casse zu ent-
richten. Actum
ut supra...