Band 47: Eintrag vom  04. September 1844 (Nr. 131 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der Stadtrath theilt ganz die von der Schul-Com- mission in dem Antrage vom 31. vorigen Monats ausgesprochene Ansicht, daß dem Schulgelde an den katholischen Elementarschulen eine feste Basis nach den ClassenSteuer-Verhältnissen der Eltern zum Grunde zu legen sei.

Einverstanden mit den Vorschlägen der SchulCommission bittet der Stadtrath demnach, Königlich Hochlöbliche Regierung wolle hochgeneigtens genehmigen, daß vom nächsten Schuljahre an einstweilen versuchsweise auf ein Jahr

1., das Schulgeld von denjenigen Eltern, welche 2 Thl Classensteuer und darunter bezahlen zu 4 Silbergroschen monatlich;

2., jenes von den Eltern, welche 3 Thlr bis 5 Thl inclusive an Classensteuer zahlen, zu 6 Silbergroschen monatlich;

3., jenes von den Eltern, welche eine Classensteuer von 6 bis 10 Thl inclusive entrichten, zu 8 Silbergroschen monatlich, und endlich

4., jenes von den Eltern, welche zu 12 Thl und darüber in der Classensteuer angeschlagen sind, zu 10 Silbergroschen monatlich erhoben werde.

Auch demjenigen Vorschlage der Schul-Commission, daß der unentgeldliche Besuch der Freischule grundsätzlich nur den Kindern solcher Eltern zu gestatten sei, welche aus der Armen-Commission bleibende Unterstützung erhalten, daß aber denjenigen Eltern, welche 1 1/2 Thl und darunter an Classensteuer entrichten, ausnahmsweise nachgegeben werden könne, ihre Kinder

[Nächste Seite] das geringere monatliche Schulgeld von zwei Silbergroschen am Unterrichte in der Freischule Theile nehmen zu lassen, wurde von Stadtrathe beigestimmt.

Actum ut supra