Feststellung der Verwendungsplannes der Communalwegebaumittel pro 1845
In der heutigen Sitzung beschäftigte der Stadtrath sich mit Aufnahme des Verwendungsplanes für die Communal-Wegebau-Arbeiten des Jahres 1845, und vollzog denselben zum Betrage von neunhundert fünf und fünfzig Thalern, wovon 540 Thalern durch Communal-Steuer umzulegen, und 415 Thlr aus den gewöhnlichen Mitteln der Stadt-Casse aufzubringen sind.
Wie früher so wird auch hier die nachrichtliche Bemerkung wiederholt, daß nach mehrjähriger Obser-
[Nächste Seite] vanz, und der von Königlicher Regierung genehmigten stadträthlichen Beschließung vom 14. April 1840 die Wegebau-Bedürfnisse diesseitiger Bedürfnissen Bürgermeisterei nicht in Hand- und Spanndiensten aufgenommen, sondern in Gelde veranschlagt sind, und die Summe des Verwendungsplanes mit 955 Thlr auf den städtischen Etat von 1845 gebracht werden wird.Actum ut supra