Band 47: Eintrag vom  15. August 1844 (Nr. 130)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Feststellung der Verwendungsplannes der Communalwegebaumittel pro 1845

In der heutigen Sitzung beschäftigte der Stadtrath sich mit Aufnahme des Verwendungsplanes für die Communal-Wegebau-Arbeiten des Jahres 1845, und vollzog denselben zum Betrage von neunhundert fünf und fünfzig Thalern, wovon 540 Thalern durch Communal-Steuer umzulegen, und 415 Thlr aus den gewöhnlichen Mitteln der Stadt-Casse aufzubringen sind.

Wie früher so wird auch hier die nachrichtliche Bemerkung wiederholt, daß nach mehrjähriger Obser-

[Nächste Seite] vanz, und der von Königlicher Regierung genehmigten stadträthlichen Beschließung vom 14. April 1840 die Wegebau-Bedürfnisse diesseitiger Bedürfnissen Bürgermeisterei nicht in Hand- und Spanndiensten aufgenommen, sondern in Gelde veranschlagt sind, und die Summe des Verwendungsplanes mit 955 Thlr auf den städtischen Etat von 1845 gebracht werden wird.

Actum ut supra