Auftellung des Verwendungsplanes der Communalwegebaumittel pro 1844
Verwendungsplanes für die Communal-Wegebau-Arbeiten pro 1844, und stellte derselben überhaupt zu 1245 Thalern fest, waren 540 Thalern durch Communalsteuer umzulegen, und 705 Thalern aus den gewöhnlichen Mitteln der Stadt-Casse aufzubringen sind.Nachrichtlich wird hierbei bemerkt, daß noch der Obserwang der frühern Jahre, und der nun Königlich Hochlöbliche Regierung genehmigten stadträthlichen Verhandlung vom 14. April 1840 die Wegebaubedürfnisse hiesiger Bürgermeisterei nicht in Hand- und Spanndiensten aufgenommen sondern in Gelde veranschlagt sind, und der Betrag des Verwendungs-Planes mit 1245 Thalern auf den städtischen Etat von 1844 gebracht werden wird.
Actum utsupra