Die Unterhaltung der öffentlichen Brunnen auf städtischen Kosten wird sistirt
Nach Anhörung des Vortrages des Vorsitzenden Beigeordneten Bürgermeister beschloß der Stadtrath, daß die Ausführung des Beschlusses vom 18. Mai des Jahres, wonach die Unterhaltungskosten der öffentlichen Brunnen hiesiger Stadt von 1844 an auf den Gemeinde-Etat zu übernehmen wären, vorläufig noch auf einJahr fistirt wurde
Actum utsupra