Band 47: Eintrag vom  23. Mai 1845 (Nr. 212)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nach Einsicht der Randverfügung Königlich Hochlöblicher Regierung vom 14. dieses Monats I S. III N° 3042, und der dieselbe begleitenden Verhandlungen erklärte der Stadtrath sich in Modification seines Beschlusses vom 17. März courant hierdurch bereit, zur Förderung des Communalwegebaues zwischen Neuhs und Gladbach in der Art mitzuwirken, daß er der Gemeinde Büttgen die dreijährigen Zinsen für das innerhalb dieser Bürgermeisterei noch aufzubringende Bau-Capital von 1640 Thlr bewillige. Die Aufsprechung des Capitales selbst sei dagegen der Gemeinde Büttgen zu überlassen, wie denn auch die gegenwärtige Bewilligung nur dann in Wirkung treten soll, wenn nicht nur Büttgen, sondern auch die Gemeinden Kleinenbroich, Corschenbroich und Gladbach sofort den Ausbau des fraglichen Communalweges nach den bestehenden Bau-Vorschriften sofort den Ausbau angreifen und für den unausgesetzten Betrieb desselben sichere Gewähr geben.

Als Deputirte der Stadt Neuhs, um der anzuordnenden Versammlung Behufs-Vereinbarung über den sofortigen Ausbau des ganzen Weges zwischen Neuhs und Gladbach beizuwohnen, und die desfallsigen Beschlüsse zu vollziehen, wurden außer

[Nächste Seite] dem Bürgermeister Adam Breuer die Mitglieder Franz Gerard Rottels und Peter Degreeff vom Stadtrathe gewählt.

Actum utsupra