Anerkennend, daß der bei der hiesigen Freischule fungirende Lehrgehülfe Theodor Fitzblech mit den ihm bewilligten Competenz von 75 Thalern jährlich nicht wohl auszukommen vermöge, ging der Stadtrath auf den von der Schul-Commission unterm 7. des Monats gestellten Antrag: demselben für 1845 nur die künftigen Jahre, gleich den Hülfslehrern an der Knabenschule außerdem eine jährliche MiethEntschädigung von 15 Thaler zu bewilligen, um so bereitwilliger ein, als der p Fitzblech auch durch seine Amtsführung zur Zufriedenheit Anlaß giebt.
Actum utsupra