Band 47: Eintrag vom  22. November 1845 (Nr. 266)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nach dem Vorschlag des Bürgermeisters beschloß der Stadtrath, den mit den Geschwistern Lapp unter in 19. Juni 1824 geschlossenen Contract, in so weit denselben dadurch das Erdstechen auf der städtischen Wiese zum Ziegelbacken gegen eine jährliche Abgabe von fünf Thalern gestattest wird, so wie auch den mit den Töpfern Johann Düllings, Peter Heinrich Lapp, und dem Pfannenbacker Georg Timmer unterm 27. April 1833 gethätigten Vertrag, wodurch diesen eine gleiche Befugniß gegen eine jährliche Abgabe von Drei Thalern eingeräumt ist, zu Kündigen, und für die Folge rücksichtlich des Erdstechens das Verfahren eintreten zu lassen daß die jährlichen dazu benutzte Strecke vermessen, und dafür jedes mal an die Stadt-Casse eine Vergütung geleistet werde, welche dem vierfachen

[Nächste Seite] Ertrage der benutzten Strecke gleich kommen, den diese beim Gras-Verkauf aufgebracht haben.

Die früheren Vorschriften wegen Schlichtung und Ebenung der zum Erdstechen benutzten Stecken seine aber unverändert beizubehalten.

Actum utsupra