Zur Anschaffung der vorgeschriebenen Helme, Säbel und Achselklappen mit dem Königlichen Wappenschild wurde den Polizeidienern Schmitz, Esser und Krings hierselbst, auf Veranlassung desfallsigen Antrages des Polizei-Commisaire vom 7. des Monats ein Zuschuß von überhaupt Zweiundvierzig Thalern aus der Stadt-Casse unter der Maaßgabe bewilligt, daß diese Gegenstände nach dem Ableben der dem Dienst-Austritt der betreffenden Offiziante den Gemeinde als Eigenthum verbleiben.
Actum utsupra