Der Stadtrath findet Nichts dagegen zu erinnern, daß der zweite Theil des Werkes von Hofrath von der Heydezu Magdeburg über Staats- und Amts-Angehörigkeits und ArmenVerpflegungs-Verhältnisse zu 22 ½ Silbergroschen, so wie auch die Gemeinde-Ordnung nebst Beilageheft à 7 ½ Silbergroschen auf Rechnung der Stadt angeschafft werde.
Actum utsupra