Band 47: Eintrag vom  27. März 1846 (Nr. 298)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Dem Stadtrath, welchem die hohe RegierungsVerfügung vom 23. Januar courant I. Seite III. No 178 in der Absicht vorgelegt worden, um Mittel auszuwerfen aus welchen die Regierungskosten der gepflasterten Fahrbahn respective der Rinnen auf der Friedrichstraße, so weit dieselbe den dort angebauten Häusern nicht gegenüber liegen, zu Bestreiten wären, äußerte hierauf ehrerbietigst, daß er eine Verpflichtung zur Reinigung dieser Strecke der Straße Seitens der Stadt nicht übernehmen könne, da die Oberbehörde in dem bezogenen Rescripte selbst anerkenne, daß diese Reinigung der Straßenbau-Verwaltung obliege.

Es bittet der Stadtrath demnach gehorsammst, daß die Straßenbau-Verwaltung die Reinigung an den mit Häusern nicht bebauten Stellen in ähnlicher Weise, wie es auf Chauseen geschehe, vornehmen lassen möge, womit auch vorläufig und bis zu dem allmählig zu erwartenden

[Nächste Seite] vollstandigen Ausbau der Straße dem Bedürfnissen genügt ein werde.

Actum utsupra