Band 47: Eintrag vom  20. Mai 1846 (Nr. 316)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der Stadtrath genehmigt, daß den Geschwistern Josten die durch den Tod ihrer Mutter der Wittwe Josten erledigte Stelle als Aufwärterin im Rathhause gegen die damit verbundene etatsmäßige Besoldung von 80 Thaler auf Kündigung übertragen werde.

Actum utsupra