Band 47: Eintrag vom  14. August 1846 (Nr. 317 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nachdem dem Stadtrath ein Schreiben des Herrn Justizrathes Friedrichs aus Düsseldorf vorgelegt worden, wonach das Königliche Land- gericht zu Düsseldorf unterm 15. Juli des Jahres die u für begründet erklärt hat, und die Stadt Neuss diesen Zeugen in der Prozeßsache gegen Pabstmann zu Hitdorf richtig hält, beschloß der Stadtrath einstimmig

[Nächste Seite] gegen dieses Urtheil Berufung einzulegen.