Band 47: Eintrag vom  17. Juli 1846 (Nr. 325)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Zufolge §. 66. der neuen Communal-Ordnung wurde zur Wahl zweier Mitglieder zur Vollziehung der Ausfertigung stadträthlicher Verhandlungen geschritten. Es fiel bei Abstimmung die Wahl auf Heinrich Adam Hesemann und Adam Baehren, welche beide die Wahl anzunehmen erklärten.