Die Frage über die Aufhebung der Brodtage, über welche im November 1845 den hiesigen Stadtrath mehrern Gründe entwickelt hat, welche für die einstweilige derselben sprechen, kann jetzt in Folge RegierungsVerfügung vom 10. December vorigen Jahres I. III. No 8321 nochmals in reifliche Erwägung.
Nach mehrfacher Erörterung erklärt sich der Stadtrath einstimmig für die Beibehaltung der Brodtage, und zwar aus den nämlichen Gründen, welche im vorigen Jahre dargethan worden sind. Diesen schließt sich aber noch 1., die Ursache an, daß in
[Nächste Seite] Jahre eine mißrathene RoggenErndte, und keine gute Qualität nicht zu erwarten steht.2., daß bei Aufhebung der Brodtage eine Verschiedenheit der Preise und des Gewichtes entstehen würde, welches der geringere Mann nicht immer zu berechnen im Stande wäre, und es dürfte aus der freieren Concurenz nur der Wohlhabendere Vortheil ziehen, während der Ärmere meist auf Credit kaufende nur den größten Nachtheil davon haben würde. Auch zeigen die Erfahrung, daß in andern Orten, wo die Brodtage bereits früher aufgegeben wurden, die Brodpreise bei den nämlichen Fruchtpreisen höher als hier stehen.
Aus diesen Gründen spricht der Stadtrath den erehrbietigen Wunsch aus, daß wenigstens die Tage des Schwarzbrodes, als Haupt-Nahrungs-Mittel der Armen, beibehalten werden mögen.