Band 47: Eintrag vom  24. Juli 1846 (Nr. 331)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Jetzt wurde zu reiflichen Berathung die Erhebung eines Einzugsgeldes nach §. 14. der Gemeinde-Ordnung gebracht.

Dieser Gegenstand als ein sehr wichtiger anerkannt und beschlossen, solchen einer Commission zu überweisen, welche dem Stadtrathe dann gründlich über denselben zu berichten hätte.