Band 47: Eintrag vom  24. Oktober 1846 (Nr. 362)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der Stadtrath prüfte den von der Hospital Commission pro 1847 aufgestellten Etat des Hospitals Hierbei fand sich zu bemerken:

1., Ausgabe Titel I. Artikel 6. Hebegebühren des Empfängers haben bisher 190 betragen Hinfür dürften 170 Thaler ausreichen denn rechnet man die Hebegebühren des Rendanten von der Wohltätigkeits-Anstalt, welche bisher 420 Thaler ausmachte, zu 380 Thaler und die des Rendanten von der Kirche, welche bisher ca. 138 Thaler betrug zu 125 Thaler zusammen, so macht dies 675 Thaler aus. Für diese Summe kann der Rendant gehalten sein, alle in das betreffende Fach einschlagende Geschäfte auszuführen. Übrigens soll diese Summe nur für 1847 maaßgebend sein, da das Gehalt pro 1848 inzwischen höher regulirt werden soll.

2., Ausgabe Titel VI. Artikel 3. zur rentbaren Anlegung der dem Fund um zu erstellenden Activ-Capitalien sind 300 Reichsthaler angesetzt. Die Erfahrung hat beiden gezeigt, daß die vielen dürftigen welche in den letzten zehn Jahren in dem

[Nächste Seite] Hospitale verpflegt werden, an der Zahl zugenommen, und dadurch unter Hinzurechnung der Einrichtungen pp im Hospitale die Fonds desselben theilweise in Anspruchgenommen und verbraucht worden sind, ohne daß der Ausfall, welcher nach bemerkter Notiz die Summe von 5035 Thaler ausmacht, durch jedesmaligen Zuschuß von der Stadt gedeckt worden ist. Da nun die Gesetze der Verordnungen es wollen, daß bei ähnlichen Fällen die ActivCapitalien wieder beschafft werden sollen, so wird deshalb die Billigung der hier erwähnten 300 Reichsthaler ausgesprochen. Übrigens werden die in frühern Jahren vom Stadtrathe gemachte Bemerkungen über Restattuirung des Capitals wiederholt.

3., Ausgabe Titel IV. Artikel 1. Reparatur p p 420 Thaler diese sind nach dem dreijährigen Durchschnittssatze angenommen. Da aber nah im vorigen Jahre die Haupt-Reparaturen ausgeführt worden, und vor der Hand keine derselben einzusehen sind so dürften diese Kosten und Anschaffungen die von 1843 nämlich 240 Reichsthaler nicht übersteigen.

4., Einnahme Titel III. Artikel 7. 672 Reichsthaler Verpflegungsgeldern von der Wohltätigskeits-Anstalt, da von letzterer mehr Armen überwiesen und verpflegt worden, als die Fonds des Hospitales decken können. Durch die vorstehend erklärte Reduction der Ausgaben welche bei ad 1. 20 Reichsthaler ad 3. 180 Reichsthaler zusammen 200 Reichsthaler ausmacht, würden Statt 672 Reichsthaler nur noch 472 Reichsthaler von der Wohltätigkeits-Anstalt respective Stadt-Casse zu entnehmen sein. Einnahme sein sie auch noch höher, für gerechtfertigt, da nicht voraorauszusehen ist, daß die

[Nächste Seite] Anzahl der Hospitaliten sich gegen voriges und dieses Jahr verändern. Wie nun die Hospital-Verwaltung diese Einnahme liquidire und für die Zukunft gewiß ist, daß kein Ausfall wie bisher kommen kann, darüber enthält der unter'm 14. Juli des Jahres zwischen den Hospitalund Wohltätigkeits-Anstalt abgeschlossene Vertrag richtige Prinzipien. So lange nämlich Raum im Hospitale und die Krankheit der Dürftigen nicht ansteckend ist, übernimmt es hiernach das Hospital die Pflege der Kranken für jährlich Ca 50 Reichsthaler à Person. Es wird aber am Schlusse des Jahres aufgerechnet, wie hoch die wirkliche Kosten für jedes Individium sich belaufen, und diese werden berechnet. Nachdem nun die Fonds des Hospitales angelegt und nicht mehr ausreichen, gibt die Stadt das Fehlende aus ihrer Casse.

Während nun der Stadtrath um die Genehmigung dieses Wertranges und Feststellung der hier nicht berührten Artikeln Einen Königlich Hochlöblichen Regierung ganz ergebenst bittet, muß derselbe der Verwaltung des Hospitals jede mögliche Ersparniß anempfohlen.