Unter dem Vorsitze des Herrn Beigeordneten M. Frings waren anwesend die vorgenannten Herrn Stadträthe:
Nach dem der Stadtrath sich über die ihm unterm 17. December vorigen Jahres mitgetheilte Entscheidung der Königlichen Regierung vom 1. December vorigen Jahres I. Seite II. A No 14409 das Dienst-Einkommen des Bürgermeisters betreffend, eine nähere Erörterung vorbehalten hatte, so wurde dieser Gegenstand in der heutigen Sitzung zur erneuerten Anregung gebracht.
Nach geschehener Diskussion bemerkte die Majorität des Stadtrathes, bestehend aus den Herren: H. A. Hesemann, J. B. Ibels, H. Rappenhoener, C. Reistorff, B. Derath, J. A. Baehren, H. Dürselen, A. Linden, J. Esser, daß sie bei dem zur Sache erfolgten, ohne angezogenen Rescripte der Königlichen Regierung sich um deswillen nicht beruhigen könne, weil in ihrem protocollarischen Antrage vom 10. November auf eine Entscheidung des Königlichen Oberpräsidii über die ihr zweifelhafte Frage provozirt worden, und sie daher auch jetzt darauf bestehen müsse, daß die stadträthliche Verhandlung vom 10. November der gedachten obersten Provinzial-Behörde zur Entscheidung vorgelegt werde.
Die Minorität des Stadtrathes bestehend aus dem Vorsitzenden M. Frings, aus den Mitgliedern J. Le Hanne, Franz Josten, Fr. G. Rottels, Dr. Rheindorf, H. Thywissen erklärte dagegen, daß sie ebenfalls bei ihrem in der Verhandlung vom 10. November vorigen Jahres ausgesprochene Ansichten stehen bleiben, und sie auch jetzt noch der Meinung sei, daß es eines Recurses an das Königliche Ober-
[Nächste Seite] Präsidium über das ihr klare und unzweifelhafte Sachverhältniß nicht bedürfe
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