Eintrag 1384. September 1844Nach Einsicht hoher
RegierungsVerfügung vom
4. August
courant I S. iii N° 5140 erklärte der Stadtrath
sich bereit, den Antheil der Stadt Neuss in der
[Fehlerhaft markierte Entität]Anlage der Friedrichsstraße vom Ende
des Pflasters
am Zollthore bis zum Nebengraben des Nord-Canales
nebst Rinnsteinen, wie solche von dem WegebaumeistersNeise unterm 28.Juli
courant veranschlagt worden, mit
überhaupt 850 Thl Preussisch
Courant auf Rechnung der
Gemeinde zu übernehmen. Es soll dieser Betrag,
welcher
durch den zu veranlassenden öffentlichen Verding
ohne
Zweifel einige Ermäßigung erfahren wird, auf
den städtischen Etat von 1845 gebracht, und aus
den
Mitteln desselben bestritten werden. Actum ut supra...
Eintrag 1394. September 1844Nach Einsicht des an die Königliche Regierung zu
Düsseldorf gerichtete hohen
Ministerial-Rescriptes
vom 10. Juli
courant N° 14664 erlaubt sich der Stadtrath den
Wunsch auszusprechen, daß es der Stadt Neuss ge-
stattet werden möge, sich bei dem Kunst-Vereine
für die Rheinlande und Westpfalen, dessen
Bestrebun-
gen am Förderung der Kunst alle Anerkennung
verdienen, unter den in jenem Rescripte
dargestell-
ten Grundsätzen, mit zwei Actien für Rechnung
der Gemeinde zu betheiligen. Der Stadtrath bittet daher ehrerbietigst um die
Autorisation zur Bestreitung der dadurch
entstehen-
den Ausgabe von Zehn Thalern jährlich. Actum ut supra...
Eintrag 1404. September 1844In Verfolg des vorläufigen Beschlusses vom 14. März
dieses Jahres erklärte der Stadtrath, daß er bereit sei, alle
Rechte der Stadt an dem auf der anliegenden Zeich-
nung des Kreisgeometers Rappenhoener vom 3. Mai
dieses Jahres mit Lit. A bezeichneten Wege, so wie an dem
Wasserlache B, zusammen einen Flächenraum von 120
Ru-
then 40 Fuß Magdeburger Maaßes enthaltend, dem an-
schließenden Eigenthümer-Gutsbesitzer und Kaufmann Franz Josten
hierselbst zu übetragen, wenn dieser
seiner seits einen gleichen Flächenraum von 120 Ru-
then 40 Fuß von seinem an städtischer Eigenthum
anschlie-
ßenden Wiesenstücke im
Hammfelde (Section P N° 149)des Catasters) an die Stadt, und zwar an einer der
letztere beliebigen Stelle abzutreten sich
entschließen
wolle. Für diesen Fall giebt der Stadtrath auch seine
Zustimmung dazu, daß die Weiherbesitzer Wilhelm
Blumberger und Gabriel Kessel die Stege zu ihren Weihern
an die mit rother Dinte auf dem Plane bezeichnete
Stelle des Krurflüßchens verlegen. Schließlich knüpfte der Stadtrath noch an die
Abtretung
des Weges die Bedingung, daß der q[genannten] Josten für sich und
seine Rechtsnachfolger die Verpflichtung
einzugehen habe,
denselben in allen denjenigen Fällen, wenn die
Stadt solchen
zu eigenen Zwecken bei Veränderungen des Nord-Canales,
Eisenbahn-Anlagen und
des gleichen für die Folge gebrauchen
möchte, wieder an die Stadt ohne Entschädigung
zurück-
geben müsse, wogegen alsdann selbstredend der der
Stadt
tauschweise abgetretene Theil des Wiesenstückes P.
N° 149
ebenfalls wieder an ihn zurückfällt. Actum ut supra...