Zur Deckung der mit dem Schützenfeste verbundenen Kosten wurde, wie dies auch früher geschehen, der durch Vorstellung des Comites vom 12. August courant nachgesuchte Zuschuß von Vierzig Thalern aus der städtischen Casse für das laufende Jahr unter der Maßgabe vom Stadtrathe bewilligt, daß aus dieser Zusicherung für die Zukunft keine Consequenz gezogen werden soll.
Actum ut supra