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  • Eintrag 14212. Oktober 1844Der Vorsitzende Bürgermeister stellte dem Stadtrath vor, wie die Gemeinde Neuhs auf der hiesigen Wiese ein Stück Weidengewachs von einem Flächen-Inhalte von beiläufig zwei und einen halben Morgen besitze, welches gegenwärtig noch bis zum 31. December 1846 , respective 31. December 1849 an den Korbmacher Theodor Hahn zu 2 Thlr. jährlich verpachtet sei, daß dieses Grundstück jedoch, wenn die darin befindlichen Vertiefungen und Uneben- heiten vorher geschlichtet worden, wenigstens den fünfzehnfachen Betrag der jetzigen Pacht für die Folge verspreche. Um die Stadt desto eher in den Genuß der höhere Einnahme zu bringen, sei er mit dem Pächter des obigen Weidengewachses überein ge- kommen, daß dieser mit dem 1. Januar kommenden Jahres aus dieser Pachtung trete, wenn ihm dagegen ein andres am Rheine gelegenes Stück Weidengewachs, welches er in Gemeinschaft mit dem Korb- macher Adam Mall am 6. Juni 1837 bis zum 30. December 1846 zu einer jährlicher Pacht von acht Thalern fünf Silbergroschen ange- pachtet habe, noch drei Jahre nach der jetzigen Pachtzeit, also bis zum 30. December 1849 gegen den bisherigen Pachtpreis von acht Thalern fünf Silbergroschen in Benutzung überlassen werde. In Berücksichtigung der von der neuen Verpachtung des erstgenannten Stück Weidengewachs zu erwartenden Vor- theile findet der Stadtrath das getroffene Übereinkommen ganz dem städtischen Interesse angemessen, weshalb er solches nicht nur genehmigt, sondern auch dem Bürgermeister-Amte einen Betrag von beiläufig 50 Thlr. zur Disposition stellt, um die Ausrottung der Weiden und Ebenung und Schlichtung der Vertiefung damit zu bestreiten. Nach statt gefundener Ebenung ist das Grundstück demnach als Acker- oder Gartenland öffentlich zu verpachten. actum utsupra...
  • Eintrag 14312. Oktober 1844Auf den Vortrag des Bürgermeisters genehmigt der Stadtrath, daß der alte Weg nach dem Rhein, welcher durch die vor mehren Jahren gebaute neue Straße ersetzt worden, und jetzt nur als Feldweg gebraucht wird, nach der Charte des Kreis-Geometer Rappen- Was denjenigen Flächen-Raume betrifft, welcher durch die Einengung des Weges auf zwanzig Fuß längst dem städtischen Eigenthum gewonnen wird, so wäre solcher entweder beim Auslauf der jetzigen Pachtjahre zu den anschießenden städtischen Stücken heranzuziehen, und mit demselben zu verpachten, oder wo möglich schon gleich den jetzigen Pächtern gegen billige Er- höhung der bestehenden Pacht in Benutzung zu überlassen. actum utsupra...