Eintrag 15412. Oktober 1844Der Vorsitzende Bürgermeister stellte dem
Stadtrath vor, wie
die Gemeinde Neuhs auf der hiesigen Wiese ein
Stück Weidengewachs
von einem Flächen-Inhalte von beiläufig zwei und
einen halben
Morgen besitze, welches gegenwärtig noch bis zum
31. December
1846, respective 31. December 1849 an den Korbmacher Theodor
Hahn zu 2 Thlr. jährlich verpachtet sei, daß
dieses Grundstück
jedoch, wenn die darin befindlichen Vertiefungen
und Uneben-
heiten vorher geschlichtet worden, wenigstens den
fünfzehnfachen
Betrag der jetzigen Pacht für die Folge
verspreche. Um die Stadt
desto eher in den Genuß der höhere Einnahme zu
bringen, sei
er mit dem Pächter des obigen Weidengewachses
überein ge-
kommen, daß dieser mit dem 1. Januar kommenden Jahres aus dieser Pachtung
trete, wenn ihm dagegen ein andres am Rheine
gelegenes
Stück Weidengewachs, welches er in Gemeinschaft
mit dem Korb-
macher Adam Mall am 6. Juni 1837 bis zum 30. December
1846 zu einer jährlicher Pacht von acht
Thalern fünf Silbergroschen ange-
pachtet habe, noch drei Jahre nach der jetzigen
Pachtzeit, also
bis zum 30. December
1849 gegen den bisherigen Pachtpreis
von acht Thalern fünf
Silbergroschen in Benutzung überlassen werde. In Berücksichtigung der von der neuen
Verpachtung
des
erstgenannten Stück Weidengewachs zu erwartenden
Vor-
theile findet der Stadtrath das getroffene
Übereinkommen
ganz dem städtischen Interesse angemessen,
weshalb er solches
nicht nur genehmigt, sondern auch dem
Bürgermeister-Amte
einen Betrag von beiläufig 50 Thlr. zur
Disposition stellt,
um die Ausrottung der Weiden und Ebenung und
Schlichtung
der Vertiefung damit zu bestreiten.
Nach statt gefundener Ebenung ist das Grundstück
demnach
als Acker- oder Gartenland öffentlich zu
verpachten. actum
utsupra...
Eintrag 15512. Oktober 1844Auf den Vortrag des Bürgermeisters genehmigt der
Stadtrath,
daß der alte Weg nach dem Rhein, welcher durch die
vor mehren
Jahren gebaute neue Straße ersetzt worden, und
jetzt nur als
Feldweg gebraucht wird, nach der Charte des Kreis-Geometer Rappen- hoener vom 30.
September bis zur Breite von zwanzig Fuß
eingeengt, und der dadurch gewonnene Flächenraum,
so weit er
Privat-Eigenthum berührt, den anschießenden
Grund-Eigenthümern
gegen die von Sachverständigen ermittelte Taxe,
nämlich den
Erben Adams, und Peter Reinartz zu fünfzehn Silbergroschen pro
Mag-
deburger Ruthe, und den Eigenthümern Johann Peter Kallen,
Arnold Simon,
Carl Conrad Loerick und Arnold Zimmermann zu
zehn Silbergroschen
pro Magdeburger Ruthe abgetreten werde, ohne daß
es eines öffentlichen Verkaufes bedürfe, indem nur
die genann-
ten Anschießenden darauf reflectiren könne. Was denjenigen Flächen-Raume betrifft,
welcher
durch
die Einengung des Weges auf zwanzig Fuß längst
dem städtischen
Eigenthum gewonnen wird, so wäre solcher entweder
beim
Auslauf der jetzigen Pachtjahre zu den
anschießenden städtischen
Stücken heranzuziehen, und mit demselben zu
verpachten, oder
wo möglich schon gleich den jetzigen Pächtern
gegen billige Er-
höhung der bestehenden Pacht in Benutzung zu
überlassen. actum
utsupra...