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  • Eintrag 14412. Oktober 1844Nach Einsicht des Schreiben des Director Meis vom 5 dieses Monats will der Stadtrath nichts dawider haben, daß die als Wohnung für den Lehrer Dr Ahn bestimmt gewesenen drei Räume im Collegium, einstweilen beantragter Maßen in Gebrauch genommen werden. Mit diesem vorläufigen Zugeständniß verband der Stadtrath jedoch den ausdrücklichen Vorbehalt, daß jene Räume, sobald es verlangt werde, der Stadt zur be- nutzung für andre Schulzwecke wieder zur Disposition zu stellen seien, und aus der gegenwärtigen Bewilligung daher ein Recht auf bleibende Benutzung zu den angegebenen Zwecken nichts erwachsen soll. actum utsupra...
  • Eintrag 14512. Oktober 1844So wie in verfloßenen Jahre, so wurde auch für das lau- fende dem Polizei- und Verwaltungsdiener Krings, welcher stets fortfährt , sich durch eine pünktliche und thätige Dienstfüh- rung auszuzeichnen, eine Gratifikation von fünfzehn Thaler aus dem extraordinario der städtischen Casse vom Stadtrathe gerne bewilligt. actum utsupra...