Band 47: Eintrag vom  12. November 1844 (Nr. 150 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Von dem vorsitzenden Bürgermeister wurde dem Stadtrath eröffnet, daß auf die bisher zu 560 Thlr. jährlich verpachtete städtische Oelmühle am Oberthore, deren Pacht mit dem 22. September 1845 zu Ende laufe, bei der vorsorglich schon jetzt veranstalteten neuen Ausstellung am 17. October courant nur ein jährlicher Pachtzins von 450 Thlr. gehoben worden sei, dieser Pachtbetrag aber zu gering erscheine, als daß die Verpachtung genehmigt werden könne.

Der Stadtrath trat dieser Ansicht volkommen bei, und bemerkte in seiner weitere Berathung über jenen Gegenstand, daß unter solchen Umständen auf andre Mittel bedacht genommen werden müße, um der Gemeindekasse eine angemessene Einnahme von der fraglichen Mühle zu verschaffen.

Nach der Ansicht des Stadtrathes dürfte die Ursache des geringen Pachtgebotes lediglich darin liegen, daß die durch Wasser betriebenen Oelmühlen, welche noch nach dem alten System eingerichtet sind, im allgemeinen den frühere Werth nicht mehr haben, und der Pächter bei einer nur auf 9 Jahre laufenden Pachtung auch keine wesentlichen Verbesserungen darin vornehmen lassen kann, welche ihm die Concurrenz mit den neueren Etablissements möglich machen. Es wird darum nach dem Dafürhalten des Stadtrathes ein vortheilhafteres Resultat in der Einnahme auch aller Wahrscheinlichkeit nach dadurch zu erreichen sein, daß die Mühle entweder auf den längere Zeitraum von 24 Jahren verpachtet, oder aber gegen eine jährliche Grundrente, welche mittelst einer noch nebenher zu bestellenden angemessenen Supplementar-Hypothek auf der Mühle

[Nächste Seite] stehen bleiben müße, öffentlich verkauft würde.

Der Stadtrath bittet demnach um die höhere Ermächtigung, daß die Verpachtung auf 24 Jahre, und alternative die Veräußerung gegen eíne jährlich zu entrichtende Grundrente, unter dem Vorbehalte der Bestätigung Königlicher Hochlöblicher Regierung versuchsweise vorgenommen werden möge.

actum utsupra