Eintrag 15812. Oktober 1844Mit dem Vorschlage des Bürgermeisters: 1° von den bisher an die Rhein-Anwohner Hellersberg
und Leuchten-
berg auf unbestimmte Zeit verpachteten acht
Cölner Morgen
Wiese die auf der anliegenden Charte des Kreis Geometer Rap-
penhoener mit Lit. E bezeichneten 10
Parzellen, von einem Ge-
sammt Flächen-Inhalte von 9 Morgen 84 Ruthen 80 Fuß
öffentlich an den Meistbietenden zu verpachten; 2° Den gedachten Rhein-Anwohnern Erben
Hellersberg [m?do]
franz Melchers
und Joseph Leuchtenberg die Parzelle A.
von 174 Ruthen Wiesen-Inhalt, die Parzelle B von
145
Ruthen Inhalt, die Parzelle C von 2 Morgen 76
Ruthen
70 Fuß Inhalt, letztere in ödem Boden bestehend,
gegen eine
jährliche Abgabe von zwanzig Thalern unter der
Hand mit
der weitere Bestimmung auf neun Jahre in Benutzung
zu
geben, daß diese Pächter gehalten sind, über die
genannten
Parzellen A. B und C. den zu den Privat-Wiesen
gehen-
den Eigenthümern den Übergang, respective die
Überfahrt zu
gestatten; 3. Den gedachten Rhein-Anwohnern franz Melchers, und
Joseph
Leuchtenberg für den gleichen Zeitraum von 9 Jahren
zu gestatten, über die mit Lit. D bezeichneten 4
Morgen
102 Ruthen 30 Fuß Magdeburger Maaßes, welche die
Stadt mit Bäumen zu bepflanzen beabsichtigt, ihr
Vieh zu
treiben, wogegen sie die Verbindlichkeit
übernehmen
müssen, die absterbenden oder schadhaft verdenden
Bäume mit Ausnahme derjenigen, welche durch
Eisgang
und sonstige höhere Gewalt zu Grunde gerichtet
werden,
stäts zu ersetzen, erklärte der Stadtrath sich
unter der
Maaßgabe einverstanden, daß der Stadt das Recht
vorbe- halten bleiben müße, die ad 3 eingeräumte
Wiehtrifft mit
Ablauf des dritten Jahres zurückzunehmen, wenn es
sich er-
gebe, daß dieselbe dem Wachstum, oder dem
Fortkommen
der Bäume hinderlich sei. Der Stadtrath genehmigte gleichzeitig, daß die
Parzelle
D auf Kosten des städtischen Aerars mit Pappeln
bepflanzt
werde. actum
utsupra...