Eintrag 16312. November 1844Von dem vorsitzenden Bürgermeister wurde dem Stadt-
rath eröffnet, daß auf die bisher zu 560 Thlr.
jährlich verpach-
tete städtische
Oelmühle am Oberthore, deren Pacht mit dem
22.
September 1845 zu Ende laufe, bei der vorsorglich schon jetzt
veranstalteten neuen Ausstellung am 17. October courant nur
ein jährlicher Pachtzins von 450 Thlr. gehoben
worden sei,
dieser Pachtbetrag aber zu gering erscheine, als
daß die
Verpachtung genehmigt werden könne. Der Stadtrath trat dieser Ansicht volkommen bei,
und
bemerkte in seiner weitere Berathung über jenen
Gegenstand,
daß unter solchen Umständen auf andre Mittel
bedacht
genommen werden müße, um der Gemeindekasse eine
ange-
messene Einnahme von der fraglichen Mühle zu
verschaffen. Nach der Ansicht des Stadtrathes dürfte die
Ursache des
geringen Pachtgebotes lediglich darin liegen, daß
die durch
Wasser betriebenen Oelmühlen, welche noch nach dem
alten
System eingerichtet sind, im allgemeinen den
frühere Werth
nicht mehr haben, und der Pächter bei einer nur
auf 9 Jahre lau-
fenden Pachtung auch keine wesentlichen
Verbesserungen darin
vornehmen lassen kann, welche ihm die Concurrenz
mit den neueren
Etablissements möglich machen. Es wird darum nach
dem Da-
fürhalten des Stadtrathes ein vortheilhafteres
Resultat in
der Einnahme auch aller Wahrscheinlichkeit nach
dadurch zu er-
reichen sein, daß die Mühle entweder auf den
längere Zeit-
raum von 24 Jahren verpachtet, oder aber gegen
eine jähr-
liche Grundrente, welche mittelst einer noch
nebenher zu bestel-
lenden angemessenen Supplementar-Hypothek auf der
Mühle stehen bleiben müße, öffentlich verkauft
würde. Der Stadtrath bittet demnach um die höhere
Ermächtigung,
daß die Verpachtung auf 24 Jahre, und alternative
die Ver-
äußerung gegen eíne jährlich zu entrichtende
Grundrente,
unter dem Vorbehalte der Bestätigung Königlicher Hochlöblicher
Regierung versuchsweise vorgenommen werden
möge. actum
utsupra...