Nach Einsicht des Schreibens des Königlichen Wohllöblichen Haupt-Steuer-Amtes hierselbst vom 17. September courant N° 2673, und in Bezugnahme auf seine von der Königlichen Regierung zu Dühseldorf bereits genehmigte Beschließung vom 15. August dieses Jahres nahm der Stadtrath von Neuhs heute den Antrag, daß die bisher von der Steuerbehörde besorgte Verwaltung der hiesigen Waaren-Niederlage, in Berücksichtigung der seiner zeit deshalb ausgesprochenen Vorbehalte, mit dem ersten Januar 1845 der Stadt übertragen werden möge.
Rücksichtlich der von dem Haupt-Steuer-Amte gemachten Bemerkung, daß bei dem Eintritt dieser Veränderung und dem hiernächst erfolgenden Abgange des zweiten Assistenten auf eine rasche Abfertigung der Güterschiffe und der Niederlagegüter zur Versteuerung nicht zu rechnen sein dürfte, spricht der Stadtrath die vertrauende Hoffnung aus, daß die verehrliche Steuerbehörde gewiß mit gewohnter Bereitwilligkeit alle diejenigen Veranstaltungen treffen werde, um auch in dieser Beziehung den billigen Wünschen des Handelsstandes zu entsprechen.
actum utsupra